Nicht selten sind es jedoch die Haftpflichtversicherer, die naturgemäß versuchen, Kostenpositionen (auch unzulässig) zu „drücken“ und mitunter auch Zeit zu schinden.
Daher: Handeln Sie von Anfang an richtig! Wir regulieren Ihren Verkehrsunfall in unserem Verkehrsunfalldezernat von Rechtsanwalt Bröker.
Sichern Sie die Unfallstelle ab!
Rufen Sie die Polizei!
Helfen Sie verletzten Personen!
Dokumentieren Sie (wenn möglich) die Unfallstelle (Fotos, Skizze)!
Wenn vorhanden, notieren Sie die Anschriften von Zeugen!
Verlangen Sie von dem Unfallgegner dessen gesamten Daten (Personalausweis, Versichertenkarte)!
Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben oder die Schuldfrage nicht geklärt ist, können wir Ihnen nur anraten, einen verkehrsrechtsversierten Rechtsanwalt zu konsultieren – die Kosten für diesen sind grundsätzlich vom Unfallverursacher bzw. von der Haftpflichtversicherung zu tragen, so Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Lassen Sie den Sachschaden am Fahrzeug durch einen Gutachter bewerten – unsere Kanzlei arbeitet mit erfahrenen, spezialisierten Sachverständigen zusammen; nicht selten versuchen die Versicherungen, „ihre“ Gutachter hier ins Spiel zu bringen.
Sachschaden
Abschlepp- und Reparaturkosten
Gutachterkosten
Unfallpauschale
Wertminderung des Fahrzeugs
Mietwagenkosten/Nutzungsausfall
Anmelde- und Abmeldekosten
Schmerzensgeld
Verdienstausfall
Haushaltsführungsschäden
Hinterbliebenengeld
und, so notwendig, mittels Telefon/Skype/Zoom/Messenger/WhatsApp oder am besten,
mittels unseres Videokonferenzsystem 3CX
(hier schicken wir Ihnen einfach einen Link, den Sie im Browser öffnen können).