BUßGELDSACHEN-ONLINE

BUßGELDSACHEN-ONLINE / WIR VERTRETEN SIE BUNDESWEIT
Ihr Weg zu einer stressfreien, fundierten, anwaltlichen Prüfung und
Vertretung Ihres Bußgeldverfahrens durch unser
Schwerpunktdezernat "Verkehrsrecht" von Rechtsanwalt Rathjens und Rechtsanwalt Rakow

Sie wurden geblitzt oder gegen Sie läuft ein sonstiges verkehrsrechtliches Bußgeldverfahren?
Dann bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit, das gegen Sie laufende Bußgeldverfahren so stressfrei wie
möglich durch eine fundierte anwaltliche Vertretung über unsere Kanzlei prüfen und Sie anwaltlich vertreten zu lassen.
Die Prüfung und Vertretung Ihres Bußgeldverfahrens übernimmt dabei mit seiner 24jährigen Erfahrung das
verkehrsrechtliche Schwerpunktdezernat der Rechtsanwälte Rathjens & Rakow innerhalb unserer Sozietät.
Ein Besprechungstermin bei uns in der Kanzlei ist dabei nicht einmal nötig. Auf dieser Seite
und hier im Link bei den FAQ finden Sie alle Informationen und alle notwendigen Vollmachten sowie Formulare
die wir von Ihnen benötigen, um für Sie schnellstmöglich Ihr Bußgeldverfahren einer
anwaltlichen Prüfung und Vertretung zuzuführen.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, rechnen wir direkt mit dieser ab.


Wie Sie uns mit der Prüfung und Vertretung Ihrer Bußgeldsache online beauftragen können, erfahren
Sie hier auf dieser Seite und bei den FAQ:

HIER NACHFOLGEND FINDEN SIE
DEN MANDANTENBOGEN
UND
DIE VERTRETUNGSVOLLMACHT FÜR UNSERE SOZIETÄT.

Sie können beides zusammen mit dem Bußgeldbescheid oder dem Anhörungsbogen beim nachfolgenden "Kontaktformular Bußgeldsachen" hochladen und uns so übersenden.

Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und verweisen zudem auf unsere Datenschutzerklärung.

MANDANTENBOGEN VOLLMACHT
Sie schicken uns online das "Kontaktformular Bußgeldsache" mit einer kurzen Schilderung Ihres Anliegens hier unten auf der Seite, mit dem Sie uns mitteilen, dass wir Sie in Ihrer Bußgeldsache anwaltlich vertreten sollen.
Zur Vereinfachung können Sie mit dem Kontaktformular auch gleich den ausgefüllten Mandantenbogen,
die Vollmacht und den Bußgeldbescheid/Anhörungsbogen hochladen und uns so vorab schon übersenden.
(Dieses und Ihre Angaben behandeln wir dabei natürlich entsprechend unser anwaltlichen Schweigepflicht vertraulich)

Wir kontaktieren Sie darauf per Mail und fordern etwaige weitere Unterlagen an, so dieses überhaupt noch notwendig ist.

Wenn alle erforderlichen Unterlagen uns vorliegen, bestellen wir uns gegenüber der Bußgeldstelle oder dem Gericht und beantragen umgehend Akteneinsicht. Diese trifft
im Regelfall binnen 2 Wochen bei uns ein.
Daraufhin übersenden wir Ihnen die Akteneinsicht und vereinbaren mit Ihnen einen Telefontermin oder eine Videokonferenz, um Ihre Chancen in Ihrem Bußgeldverfahren und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen zu besprechen.

Den möglichen Gang eines verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahrens stellen wir Ihnen hier im Link
bei den FAQ dar.
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Die gesamte Beratung und Vertretung im Bußgeldverfahren können wir ohne einen persönlichen Termin darstellen.
Wir vertreten Mandanten so dank unseres Netzwerkes im gesamten Bundesgebiet schon seit Jahren.

So bieten wir Ihnen die Möglichkeiten von Telefonterminen und Videokonferenzen über verschiedene Plattformen. Über unser eigenes Videokonferenzsystem von 3CX ist dieses über Ihren Browser auch dann möglich, so Sie keine sonstige Plattform für Videokonferenzen haben.

Die notwendigen Formulare und die für unsere Beauftragung notwendige Vollmacht finden Sie hier links.

Die Formulare können Sie mit einem geeigneten Programm
(zum Beispiel dem kostenlosen Acrobat Reader) ausfüllen.

Über das Kontaktformular Bußgeldsachen können Sie uns alles was wir von Ihnen benötigen hochladen und uns so übersenden.
Hier nachfolgend finden Sie unser Kontaktformular mit der Möglichkeit, Dokumente hochzuladen. Bei dieser Gelegenheit möchten wir darauf hinweisen, dass wir als Anwälte zur Verschwiegenheit gesetzlich verpflichtet sind und verweisen zudem auf unsere Datenschutzerklärung entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):

KONTAKTFORMULAR BUßGELDSACHEN

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