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Ihr Weg zu einer möglichst stressfreien Ehescheidung

Sie sind zu der Entscheidung gekommen, sich scheiden zu lassen? Dann bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit, sich so stressfrei wie möglich scheiden zu lassen. Dabei ist ein Besprechungstermin bei uns in der Kanzlei nicht einmal nötig. Auf dieser Seite und hier im Link bei den FAQ finden Sie alle Informationen und alle notwendigen Vollmachten sowie Formulare die wir von Ihnen benötigen, um für Sie schnellstmöglich einen Ehescheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht zu stellen, damit Ihr Ehescheidungsverfahren einzuleiten. Mit 27jähriger Erfahrung im Familienrecht wird Ihre Scheidung bei uns im familienrechtlichen Schwerpunkt-Dezernat von Herrn Rechtsanwalt Rathjens bearbeitet.

Im Rahmen einer einvernehmlichen Ehescheidung benötigt nach dem deutschen Ehescheidungsrecht nur derjenige einen Anwalt, der den Ehescheidungsantrag stellt. Dadurch, dass so nur ein Anwalt beauftragt werden muss, reduzieren sich die Kosten für die Ehescheidung enorm. 

Wie so eine Scheidung-Online abläuft erfahren Sie hier und bei den FAQ:
HIER NACHFOLGEND FINDEN SIE 
DEN FRAGEBOGEN FAMILIENSACHEN
UND
DIE EHESCHEIDUNGSVOLLMACHT ZUM DOWNLOAD.

Sie können beides beim "Kontaktformular Ehescheidung" hochladen und uns so übersenden.

Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und verweisen zudem auf unsere Datenschutzerklärung.
FRAGEBOGEN FAMILIENSACHEN -BITTE KLICKEN- EHESCHEIDUNGSVOLLMACHT FÜR UNSERE SOZIETÄT -BITTE KLICKEN-
 Sie schicken uns online das "Kontaktformular Ehescheidung" hier unten auf der Seite, mit dem Sie uns
mitteilen, über uns geschieden werden zu wollen.
Zur Vereinfachung können Sie mit dem Kontaktformular auch gleich den ausgefüllten Fragebogen in Familiensachen und die Vollmacht hochladen und uns so vorab schon übersenden.
(Dieses und Ihre Angaben behandeln wir dabei natürlich entsprechend
unser anwaltlichen Schweigepflicht vertraulich)

Wir kontaktieren Sie darauf per Mail und fordern die für den Scheidungsantrag notwenigen Unterlagen von Ihnen an.
(Dieses sind im Regelfall der Fragebogen für Familiensachen,
die Vollmacht und die Eheurkunde)

Wenn alle erforderlichen Unterlagen uns vorliegen und wir die gesetzlichen Voraussetzung für die Einleitung des Ehescheidungsverfahrens festgestellt haben, stellen wir für Sie beim zuständigen Familiengericht Ihren Ehescheidungsantrag.

Den weiteren Ablauf Ihres Ehescheidungsverfahrens und mögliche Fragen erklären wir Ihnen hier im Link bei den FAQ.


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Sollten Sie eine persönliche Beratung wünschen und keinen persönlichen Termin bei uns wahrnehmen können, besteht die Möglichkeit von Telefonterminen und Videokonferenzen über verschiedene Plattformen. Über unser eigenes Videokonferenzsystem von 3CX ist dieses über Ihren Browser auch dann möglich, so Sie keine sonstige Plattform für Videokonferenzen haben.

Den Fragebogen in Familiensachen und die Vollmacht, welches wir beides auf jeden Fall von Ihnen zur Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens benötigen, finden Sie hier links.

Beides können Sie mit einem geeigneten Programm
(zum Beispiel dem kostenlosen Acrobat Reader) ausfüllen.



Hier nachfolgend finden Sie unser Kontaktformular mit der Möglichkeit, Dokumente hochzuladen. Bei dieser Gelegenheit möchten wir darauf hinweisen, dass wir als Anwälte zur Verschwiegenheit gesetzlich verpflichtet sind und verweisen zudem auf unsere Datenschutzerklärung entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):

KONTAKTFORMULAR SCHEIDUNG-ONLINE

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