KEINE GEMA-GEBÜHREN FÜR GESCHLOSSENE BETRIEBE / SCHUTZSCHIRM FÜR MUSIKURHEBER
(Rostock, 28.03.2020) GUTE NACHRICHTEN VON DER GEMA
Viele Betriebe sind wegen der Corona-Pandemie zur Schließung verpflichtet. Die gute Nachricht für die Betriebe die Gemagebühren zahlen müssten ist, das die Gema folgendes am 20.03.2020 bereits angekündigt hat:
"Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit Gema-Gebühren belastet werden"!
Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 16. März.
Auch für Musikurheber legt die Gema einen Schutzschirm auf. Näheres dazu samt Antragformular hier im Link