NEUER ANTRAG / MERKBLATT UND FAQ FÜR DIE CORONA SOFORTHILFE - HERZLICHSTEN DANK

(Rostock, 31.03.2020) 
ES WURDE NACHGESTEUERT / ALLERHERZLICHSTEN DANK DAFÜR

Am 27.03.2020 hatten wir hier  auf die "Unzulänglichkeiten" des Corona-Soforthilfeantrags hingewiesen. Wie versprochen habe ich daraufhin umgehend mal meine politischen Kontakte genutzt, um darauf hinzuweisen.

Heute erreichte mich nun die frohe Botschaft, dass das Ganze erfolgreich war. Hierüber freuen wir uns für zahlreiche betroffene Mandanten ganz besonders, aber natürlich auch für alle anderen Betroffenen, auch wenn wir da sicher nur ein kleines Rad am Wagen waren.

Der Antrag wurde zwischenzeitlich überarbeitet und Sie finden hier und am Ende dieser Seite nunmehr den neuen Antrag, samt dem neuen Merkblatt und der .pdf FAQ!

Zudem gibt es jetzt die Soforthilfe nun auch für Betriebe bis 100 Beschäftigte.

Herzlichen Dank an die dafür Zuständigen, die die Betroffenen und uns erhört und so rasch gehandelt haben.

Insbesondere allerherzlichsten Dank an Torsten Renz / Vorsitzender der CDU Landtagsfraktion MV und CDU-Landtagsabgeordneter MV. Nachdem ich letzte Woche Freitag den 27.03.2020 mit ihm dazu telefoniert und ihm meinen Beitrag hier dazu rübergeschickt hatte, hat er sich rasch für einen klarstellenden Antrag eingesetzt,
der auch meine geäußerten Bedenken berücksichtigt.

Damit ist jetzt sehr vielen Antragstellern geholfen, insbesondere mit der Klarstellung zum Liquiditätsengpass:

Liquiditätsengpass bedeutet demnach nun, dass in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand zu zahlen.

Die neue Angaben des Landesförderinstituts findet man nun unter https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe/

"Bitte Beachten!

Für die Corona-Soforthilfe wurde das Antragsformular aktualisiert und ist ab sofort zu nutzen.
Auch Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten sind nun antragsberechtigt.
Ab dem 01.04.2020 für werden nur noch die neuen Anträge akzeptiert!
Die bisher eingegangenen Anträge gelten weiter und werden derzeit bearbeitet!
Ferner wurde ein Merkblatt zum Soforthilfeprogramm und ein FAQ-Katalog veröffentlicht,
in welchem die häufigsten Fragen beantwortet werden."
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