DIE BETRIEBSUNTERBRECHUNGSVERSICHERUNG & CORONA
(Rostock, 02.04.2020)
In den letzten Tagen bekamen wir gehäuft Anfragen zu bestehenden
BETRIEBSUNTERBRECHUNGSVERSICHERUNGEN
von betroffenen Unternehmen/Unternehmern/Freiberuflern.
Die Frage aller Fragen ist da, ob diese derzeit greift oder nicht.
Ich bat Frau Rechtsanwältin Müsebeck aus unserem zivilrechtlichen Derzenat daher darum, sich des Themas anzunehmen:
" Betriebsunterbrechungsversicherungen decken in den meisten Fällen den Schaden nicht ab.
Beinhaltet diese jedoch auch einen Baustein zur Betriebsschließung, lohnt sich eine tiefer gehende Prüfung des Vertrages und den dazugehörigen Bedingungen. Hier wird besonderes Augenmerk auf die Risikobescheibung gelegt.
Es gibt auch besondere Ausfallversicherungen, die den Schaden abdecken, wenn bestimmte Personen im Unternehmen betroffen sind.
Ob Ihre Versicherung "greift", wenn Ihr Unternehmen schließen muss, hängt entscheidend von dem genauen Wortlaut Ihres Versicherungsvertrages ab.
Der Teufel steckt im Detail!
Gerne sind wir bei der Prüfung behilflich.
Unsere Kontaktdaten finden Sie hier unten auf der Seite.
Herzlichste Grüße
Karen Müsebeck
Rechtsanwältin