ES IST VERKÜNDET UND SEIT DEM 28.03.2020 NUN IN KRAFT - Das Gesetz zur Abmilderung der Folgender COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

(Rostock, 28.03.2020) Das ging jetzt wirklich schnell, denn direkt nach der gestrigen Zustimmung zum Gesetz durch den Bundesrat wurde es rasch durch den Bundespräsidenten und durch die Kanzlerin sowie durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz unterschrieben. Danach erfolgte sogleich noch am selben Tag die Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt und ist damit seit heute, den 28.03.2020, in Kraft getreten und hat damit Gültigkeit.

Bei Fragen ob die Regelungen des neuen Gesetzes auch Sie betreffen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Den Gesetzestext, der dem von uns zuletzt dargelegten Entwurf entspricht, finden Sie hier unten zum Download:
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht